Führerschein Klassen


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Mindestalter 18, bzw. 17 Jahre beim "Begleiteten Fahren" Kfz mit zG max 3500 kg max 8 Sitzplätze + Führersitz Anhänger zG max. 750 kg oder in der Zugkombination max. 3500 kg zG dabei darf zG Anhänger max. Leermasse des ziehenden Fahrzeugs haben. Einschluss : Klasse L, M und S
Mindestalter 18, bzw. 17 Jahre beim "Begleiteten Fahren" Vorbesitz Klasse B erforderlich Kombination aus Kfz der Klasse B und Anhänger < 750 kg zG und Kombination, die nicht unter Klasse B fällt.
Mindestalter 16 Jahre Leichtkrafträder, Max. 125 ccm, Max. 11 kW, Unter 18 Jahre bbH (Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) 80 km/h beschränkt Einschluss: M
Mindestalter 18 Jahre Krafträder, max. 25 kW Leergewicht mind. 6,25 kg / kW Einschluss: A1, M
Direkterwerb Alter 25 Jahre oder Antrags- und prüfungsfrei nach 2 Jahren Vorbesitz Klasse A beschränkt. Alle Krafträder.
Mindestalter 16 Jahre Zweirädrige Kleinkrafträder, Max. 50 ccm, bbH max. 45 km/h kein Automatikeintrag
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bbH max. 45 km/h, max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren Max. 4 kW bei Kfz mit anderem Antrieb (Diesel / Elektromotor) Leermasse bei vierrädrigen Leichtkfz. max. 350 kg, ohne Gewicht der Batterien bei Elektrofahrzeugen. Kein Automatikeintrag
Mindestalter 16, Land- und forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bbH max. 60 km/h Land- und forstwirtschaftlich genutzte selbstfahrende Arbeitsmaschinen, bbH max. 40 km/h Jeweils auch mit Anhängern Unter 18 Jahre bbH auf 40 km/h beschränkt Kein Automatikeintrag Einschluss: L,M und S
Mindestalter 16 Jahre Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bbH max. 32 km/h mit Anhängern max. 25 km/h Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und an der Flurförderfahrzeuge auch mit Anhänger mit bbH max. 25 km/h

Weiterbildung



Wir bieten die Möglichkeit neuen Fahrzeugtechniken kennenzulernen und geben Tips zur energiesparenden Fahrweise.


Info



Wir bieten die Ausbildung im Rhein - Main - Gebiet an, bevorzugt in den
Städten Rodgau, Offenbach, Frankfurt, Oberursel, Bad Homburg und
Königstein an!!!


Sonderfahrten

Sonderfahrten "Besondere Ausbildungsfahrten" sind vom Gesetzgeber vorgeschriebenen und umfasst die Schulung auf der Land- bzw. Bundesstrasse (Ü)und auf der Autobahn (A) und selbstverständlich bei Dunkelheit bzw. Dämmerung (N).
Dämmerungsfahrten umfassen 135 min und werden in der Regel nach Sonnenuntergang gemacht und umfassen ebenfalls Autobahn, Land - Bundesstr und Stadt.

AGB's

Und hier unser AGB´s