ABG Wassersport


1. Geltungsbereich
Unsere Leistungen erbringen wir ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Vertragsbedingungen. Abweichungen gelten nur dann, wenn sie von Fahrschule F. Menzel, nachfolgend FS-Menzel genannt, schriftlich bestätigt werden.

2. Anmeldung, Umbuchung, Rücktritt
a) Die Anmeldung ist verbindlich. Sie kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch FS-Menzel zustande. Soweit der Teilnehmer binnen 10 Tagen nach Zugang der Anmeldung nichts Gegenteiliges hört, gilt die Annahme als erfolgt. Soweit der Teilnehmer Vertragsbedingungen des Annahmeformulars abändert oder ergänzt, bedarf es zur Annahme der Gegenbestätigung von FS-Menzel. Anmeldungen Minderjähriger müssen durch einen gesetzlichen Vertreter unterzeichnet sein.
b) Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung für Praxiskurse und Törns, dass er eine Viertelstunde schwimmen kann oder das Freischwimmerzeugnis besitzt und dass er gesundheitlich in der Lage ist, den vereinbarten Kurs mitzumachen.
c) Der Teilnehmer kann bis 28 Tage vor Kursbeginn schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang bei FS-Menzel. Bei späterer Anmeldung ist kein Rücktritt mehr möglich (zu Törns s. Pkt.10.d).

3. Kursgebühren, Fälligkeit
Die Kursgebühren ergeben sich aus der für den Kurstermin gültigen Preisliste. Sie sind ohne Abzug zahlbar und mit Annahme durch FS-Menzel fällig. Sie beinhalten nicht Prüfungsgebühren und Nebenkosten, wie z.B. Hafengebühren und Verpflegungskosten. Solange die Kursgebühr nicht vollständig gezahlt ist, besteht kein Teilnahmerecht am gebuchten Kurs. Ist die Kursgebühr bei Kursbeginn nicht vollständig bezahlt, ist FS-Menzel zur Geltendmachung eines Rückstandzinses in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basisdiskont berechtigt, unbeschadet des Rechtes weitere Ansprüche geltend zu machen. Bei Anmeldung zu Kursen wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,00 fällig. Diese wird auf den Gesamtpreis des Kurses angerechnet.

4. Rücktrittsrecht von FS-Menzel
FS-Menzel ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die im Anmeldeformular vermerkte Mindestteilnehmerzahl bis drei Tage vor Kursbeginn nicht erreicht wird. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wird FS-Menzel den Teilnehmer unverzüglich informieren. Der Teilnehmer ist berechtigt, kostenfrei und unter Anrechnung bereits gezahlter Kursgebühren auf einen späteren Kurstermin umzubuchen, soweit dieser noch über freie Plätze verfügt. Möchte der Teilnehmer dies nicht, so erhält er bereits gezahlte Kursgebühren unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.

5. Pflichten FS-Menzel
a) FS-Menzel verpflichtet sich, den gebuchten Kurs ordnungsgemäß durchzuführen, den notwendigen Lehrstoff anzubieten und den Teilnehmer ordnungsgemäß auf die Abschlussprüfung vorzubereiten, sofern diese das Kursziel ist. Der Teilnehmer hat Anspruch auf Teilnahme und Anspruch auf Zulassung zur Prüfung. Die Schule behält sich vor, Teilnehmer, die entweder nur lückenhaft am Kurs teilgenommen haben oder aufgrund grober Wissenslücken nach gewissenhafter Beurteilung nicht in der Lage sind, das Prüfungsziel zu erreichen, diese nicht zur Prüfung anzumelden.
b) Theoriekurse: Kursort und Kurszeit werden mit den Teilnehmern angestimmt.

Wir werden dies dem Teilnehmer unverzüglich mitteilen. Kann ein Teilnehmer aus wichtigem Grund an Kurstagen nicht teilnehmen, so kann er diese Stunden in einem anderen Kurs absolvieren. Der Anspruch von FS-Menzel auf Zahlung der vollen Kursgebühr bleibt bestehen.
c) Praxiskurse: Ein Anspruch auf eine besondere Kategorie der Ausstattung bei den verwendeten Schiffen besteht nicht.
d) Datenschutz: FS-Menzel wird berechtigt, zum Zwecke von Terminabsprachen oder Fahrgemeinschaften Telefonnummern an Kursteilnehmer weiterzugeben.

6. Pflichten des Teilnehmers
a) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Kursgebühren zu bezahlen und an dem vereinbarten Kurs in Theorie und Praxis teilzunehmen.
b) Er ist des Weiteren verpflichtet, den Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten, die Schuleinrichtungen pfleglich zu behandeln und am Unterricht derart teilzunehmen, dass den übrigen Mitschülern eine ungestörte Teilnahme ebenso wie ihm selbst möglich ist.
c) Auf jedem Schiff übt der Schiffsführer das absolute Hausrecht aus. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Schiffsführers sofort und unbedingt Folge zu leisten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, wettergerechte und sportliche Kleidung sowie Turn- oder Bootsschuhe zu tragen. Den Sicherheitsvorschriften für das Verhalten an Bord, die zu Beginn des Praxiskurses besprochen werden, ist unbedingt Folge zu leisten. Jedem Teilnehmer ist bewusst, dass durch den Bordbetrieb oder etwaige Mängel am Schiff eine erhöhte Gefahr für Leib und Leben und sein Eigentum entstehen kann und er sich insoweit besonders umsichtig und vorsichtig zu verhalten hat.
d) Verursacht ein Schüler vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden am Schiff, ist er der Schule vollumfänglich haftbar.

7. Mitwirkungspflicht des Teilnehmers.
Jeder Kursteilnehmer ist verpflichtet, sofern er nicht bis spätestens 14 Tg. vor Kursbeginn die Teilnahmeunterlagen erhalten hat, uns unverzüglich zu verständigen. Soweit Leistungsstörungen auftreten, hat der Teilnehmer diese unverzüglich beim verantwortlichen Ausbilder oder der Schulleitung zu melden.

8. Kündigung durch FS-Menzel
Verstößt ein Teilnehmer gegen die in Ziff. 6 genannten Pflichten und verursacht dadurch oder durch ein anderes Verhalten ungeachtet einer Abmahnung durch FS-Menzel eine nachhaltige Störung des Kurses oder verhält er sich in einem solchen Maße vertragswidrig, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, so kann FS-Menzel den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Kurs ausschließen. Dies gilt insbesondere bei strafbaren Handlungen. Der Schiffsführer ist berechtigt, den Teilnehmer bei nächster Gelegenheit von Bord auszuschließen. Dem Teilnehmer stehen im Falle der berechtigten Kündigung durch FS-Menzel wegen Verstoßes gegen Pflichten nach Ziff. 6 keine Erstattungsansprüche bereits gezahlter Kursgebühren zu. FS-Menzel behält den Anspruch auf Zahlung der vollen Kursgebühren, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

9. Haftung
Die Haftung von FS-Menzel ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Darüber hinaus haben wir auch einfache Fahrlässigkeit zu vertreten für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt für die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen.

10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so sind beide Seiten verpflichtet, eine Bestimmung zu vereinbaren, die der unwirksamen oder nichtigen nach deren Sinn möglichst nahe kommt. Die übrigen Bestimmungen der AGB bleiben wirksam.